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Frühe Beteiligung Betroffener bei der Gesetzgebung kann Regelungsentwürfe besser machen

Datum 23. Januar 2013

Frühe Beteiligung Betroffener ist ein zentrales Instrument der Besseren Rechtsetzung. Sie kann Regelungen besser machen, indem sie einen frühen Einblick in die Realität und Praxis der Normadressaten ermöglicht. Sie erlaubt einen ersten, einfachen Check: Wirkt die angedachte Regelung so, wie sie wirken soll? Sie kann zudem auf Neben- und Wechselwirkungen in der Lebensrealität der Betroffenen deutlich machen.

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