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Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2023

gemäß Bekanntmachung vom 15. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 79) – ab 1. Juli 2023 geltende Pfändungsfreigrenzen

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2023

In dieser Broschüre sind die Tabellen mit den für die Zeit vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen abgedruckt. Die Tabellen sind jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet.

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2023

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